AGB

Stand: 01. Oktober 2014

Die Firma Pruskil IT Service nachfolgend „Providerin“ genannt.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Die Providerin stellt den Kunden während der Vertragslaufzeit auf ihren Internetservern Speicherkapazitäten in der Größenordnung des jeweils bestellten Angebotes bereit. Die Providerin hält die durch den Kunden auf dem Account gespeicherten Daten und Inhalte in der Art dauerhaft zum Abruf für dritte Internetnutzer bereit, so dass diese über die Verbindung zwischen dem Internetserver und dem Netz des Internet als Teil der Öffentlichkeit Zugang zu den Daten und Inhalten von einem individuell gewählten Ort oder zu einer individuell gewählten Zeit haben. Die Providerin schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Abruf durch Internetnutzer im Einzelfall. Die Providerin ist jedoch dafür verantwortlich, dass ein von ihm betriebenes Netz einschließlich der Schnittstelle zu Netzen Dritter dauerhaft in einem solchen Zustand sind, dass dritte Internetnutzer Zugang zu den bereitgestellten Daten und Inhalten haben.
  2. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelder verpflichtet.

§ 2 Vertragsänderungen

zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Providerin verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

§ 3 Geltungsbereich

1. Die mit der Providerin abgeschlossenen Vertragsverhältnisse betreffend das Produkt DWE-Webunterliegen den mit der Bestellung definierten Bedingungen. Alle Leistungen für DWE-Webhosting erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Providerin erkennt die Geschäftsbedingungen von Kunden nicht an, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Erklärung des Anerkenntnisses.
3. Auf zukünftige Geschäfte der Parteien finden die AGB in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung Anwendung.
4. Soweit der Kunde Produkte dritter Anbieter über die Providerin bestellt oder mitbestellt, begründet dieses Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen dritten Anbieter und unterliegt deren Konditionen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegen diese Anbieter geltend zu machen. Die Providerin verpflichtet sich, die genauen Kontaktdaten dem Kunden auf Nachfrage mitzuteilen.

§ 4 Bestellung

1. Bei der Bestellung hat der Kunde grundsätzlich sämtliche ihn betreffenden Kontaktdaten korrekt anzugeben. Dies gilt insbesondere für Gewerbetreibende, welche die Bezeichnung ihres Unternehmens entsprechend den Grundsätzen des § 6 Teledienstesgesetz anzugeben verpflichtet sind. Kosten, welche der Providerin aufgrund der Angabe falscher Namen und Bezeichnungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
2. Die Providerin ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 21 Werktagen anzunehmen.
3. Der Vertrag kommt mit der ersten Erfüllungshandlung, in der Regel die Übersendung der Zugangsdaten, zustande.

§ 5 Leistungen der Providerin

1. Die Providerin erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes. Sonderleistungen erbringt die Providerin nach Absprache. Diese werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt die Providerin eigene Aufwendungen in Rechnung.
2. In der Regel hält die Providerin die von den Kunden auf dem Account gespeicherten Daten und Inhalte in der Art dauerhaft für dritte Internetbenutzer bereit, dass diese als Teil der Öffentlichkeit Zugang zu den Daten und Inhalten von einem individuell gewählten Ort und einer individuell gewählten Zeit haben. Die Providerin schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Abruf durch Internetnutzer im Einzelfall. Sie ist dafür verantwortlich, dass ein von ihr betriebenes Netz einschließlich der Schnittstelle zu Netzen Dritten in einem solchen Zustand sind, dass dritte Internetnutzer Zugang zu den von den Kunden bereitgestellten Daten und Inhalten haben.
3. Die Providerin gewährleistet eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung des Accounts von mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Account aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einflussbereichs der Providerin liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
4. Die Providerin ist berechtigt, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, sofern Instandhaltungsarbeiten dies erfordern. In den Angeboten der Providerin ist ein festgelegtes Volumen an Datentransfer enthalten, welches sich nach dem Angebot zur Zeit der Bestellung richtet. Über dieses Transfervolumen hinaus gehenden Traffic stellt die Providerin gesondert in Rechnung. Der Kunde ist berechtigt, der Providerin per eingeschriebenen Brief eine monatliche Höchstgrenze an Datentransfer vorzugeben, welche über den Account abgewickelt werden kann. Ist diese Höchstgrenze erreicht, ist weiterer Datentransfer in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum nicht mehr möglich.
5. Das Transfervolumen beinhaltet sämtliche unterschiedliche Arten von Datentransfer. Der Übertraffic wird in MB abgerechnet. Für die Berechnung des Datentransfervolumens entspricht 1 GB 1.000 MB, 1 MB 1.000 KB und 1 KB 1.000 Byte.
6. Der Kunde wählt bei der Bestellung des Angebotes einen der zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarife aus. Der Kunde kann von einem niedrigeren zu einem höheren Tarif wechseln. Ein Wechsel von einem höheren zu einem niedrigeren Tarif ist nicht möglich. Ist keine abweichende Regelung getroffen, ist in dem Tarif ein Transfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat enthalten.
7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse. Er hat ebenfalls keinen Anspruch auf einen physischen Server oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite. Schwankungen in der dem Kunden zur Verfügung gestellten Bandbreite sind möglich.

§ 6 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde versichert, dass die der Providerin mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind.
2. Der Kunde ist verpflichtet, der Providerin unverzüglich anzuzeigen, wenn sich seine für den Rechnungsempfang angegebene E-Mail-Adresse ändert oder er Rechnungslegung künftig an eine andere E-Mail-Adresse wünscht. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet der Providerin anzuzeigen, wenn sich seine Rechnungs- bzw. Wohnanschrift ändert.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die in E-Mail-Postfächern eingegangen Nachrichten spätestens nach vier Wochen abzufragen. Die Providerin behält sich das Recht vor, die seit mehr als 150 Tagen im Postfach befindlichen Nachrichten zu löschen sowie bei Erreichen der Kapazitätsgrenze der Postfächer eingehende Nachrichten zurückzusenden.
4. Der Provider stellt dem Kunden ein Interface zur Verfügung, mit welchem dieser seinen Account über das Internet verwalten kann. Dieser Zugang ist durch ein Passwort geschützt. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten. Er verpflichtet sich weiter, der Providerin unverzüglich zu informieren, wenn er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Soweit Dritte infolge eines Verschuldens des Kunden die Leistungen der Providerin nutzen, haftet der Kunde der Providerin hierfür.
5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Inhalte nach jeder Änderung zu sichern. Darüber hinaus muss eine Sicherung sämtlicher Daten auf dem von der Providerin zur Verfügung gestellten Account im Abstand von sieben Tagen erfolgen. Dabei dürfen die Sicherungskopien nicht auf dem Server der Providerin gespeichert werden. Übermittelt der Kunde Daten an die Providerin ist er verpflichtet, von diesen ebenfalls Kopien vorzuhalten. Nimmt die Providerin Arbeiten an dem einzelnen Account oder dem Server vor, hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen. Der Kunde ist auch vor der Neuinstallation von Programmen zur Sicherung seiner Daten verpflichtet.
6. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Account keine Programme zu betreiben, welche die Leistungsfähigkeit des Servers sowie die Funktion der anderen auf dem Server befindlichen Accounts beeinflussen. Stellt die Providerin insoweit eine Pflichtverletzung fest, oder wird ihr eine solche gemeldet, ist sie berechtigt, den Account unverzüglich zu sperren.
7. Der Kunde verpflichtet sich, an den von der Providerin gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Programmen keine Veränderungen vorzunehmen, welche über die durch das Programm angebotenen Einstellungen hinausgehen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Funktion des gesamten Systems beeinflussen können. Nimmt der Kunde solche Änderungen dennoch vor, wird die Providerin von der Haftung frei. Der Kunde ist verpflichtet, jedes Programm vor der Inbetriebnahme auf seine Tauglichkeit zu der vom Kunden beabsichtigten Nutzung zu prüfen. Dies gilt insbesondere bei einer kommerziellen Nutzung des Accounts.
8. Dem Kunden ist es verboten, Spam-E-Mails zu versenden oder versenden zu lassen. Stellt die Providerin insoweit einen Verstoß fest, oder wird ihr ein solcher gemeldet, ist sie berechtigt, den Account unverzüglich zu sperren.
9. Verletzt der Kunde seine oben bezeichneten Vertragspflichten mit der Folge, dass die Providerin den Account sperrt, bleibt der Kunde dennoch zur Leistung verpflichtet.
10. Der Kunde ist für die bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich. Er stellt die Providerin im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund dieser Daten und Inhalte geltend gemacht werden.

§ 7 Entgelte

v1. Die Providerin stellt ihre Leistungen in der Regel halbjährlich im Voraus in Rechnung, wenn nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt. Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt die Providerin, das Entgelt von dem bei der Bestellung angegebenen Konto einzuziehen. Die Rechnungsstellung erfolgt rechtzeitig vor dem Bankeinzug. Für den Fall, dass die kontoführende Bank die Lastschrift der Providerin nicht einlöst, berechnet diese eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 29. Soweit sich die Bankverbindung des Kunden ändert, ist dieser verpflichtet, dies der Providerin unverzüglich mitzuteilen.
Für jeden angefangenen Monat, in dem eine Einzugsermächtigung nicht erteilt ist, steht dem Provider für die Bearbeitung und Überwachung der Zahlungseingänge eine Aufwandsentschädigung von pauschal € 7,50 zu.
2. Der Rechnungsversand kann nach Wahl des Providers auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Provider ist zur Änderung der gewählten Versandform berechtigt, wenn insbesondere rechtliche, organisatorische oder technische Gründe dies erfordern. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf fortwährenden Versand in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen Form wird nicht begründet.
Fordert der Kunde eine bereits versandte Rechnung auf dem Postweg an, kann der Provider hierfür eine Gebühr von € 7,50 berechnen, wenn auf Seiten des Kunden keine rechtlichen Gründe für den Postversand bestehen.
3. Einmalige Entgelte, insbesondere die Setup-Gebühr sowie die Gebühren für Übertraffic und Kaufpreise für zusätzliche Produkte, werden nach Entstehen der Forderung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
4. Der Kunde ist auch für Entgelte, welche Dritte unberechtigt über seinen Account verursacht haben, verantwortlich. Ihm obliegt die Beweislast dafür, dass er das Entstehen der Kosten nicht zu vertreten hat.
5. Der Kunde schuldet dann, wenn seine kontoführende Bank die Lastschrift nicht einlöst, von dem Zeitpunkt der Rückholung des Betrages an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins der EZB, falls er keinen niedrigeren Zinsschaden nachweist. Für Mahnungen berechnet die Providerin eine Gebühr in Höhe von € 15,-.
6. Die Providerin ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Providerin verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt die Providerin die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
7. Die Providerin ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

§ 8 Lizenzbedingungen

1. Der Kunde erhält von der Providerin für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der durch die Providerin zur Verfügung gestellten Programme. Der Begriff Programm umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen sowie Teile des Programms auch dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind.
2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Lizenzvereinbarungen eingehalten werden. Der Kunde darf Programme nur auf einem Rechner nutzen, es sei denn, es bestehen abweichende schriftliche Vereinbarungen.
3. Die Lizenzgebühren können nach der Anzahl der Benutzer, den Ressourcen oder einer Kombination aus beidem berechnet werden. Soweit der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert wird, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter der Kontrolle dieses Programms stehen. Die Nutzung darf die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen nicht übersteigen.
4. Der Kunde darf Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als vorgesehen zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln oder ein anderer Weise zu übersetzen, sofern solches nicht ausdrücklich oder gesetzlich gestattet ist. Zur Vergabe von Unterlizenzen ist er nicht berechtigt.
5. Sämtliche Nutzungsrechte enden mit der Kündigung des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsende alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen unverzüglich zurückzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, alle gespeicherten Programme von seinem Computersystem zu löschen. Vertragliche Nebenpflichten bestehen über eine Kündigung des Vertrages hinaus fort. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Lizenzbedingungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 3.000,00 abgedungen.

§ 9 Dauer des Vertragsverhältnisses, Kündigung

1. Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Accounts. Der Kunde wird hierüber durch eine E-Mail, welche seine Zugangsdaten beinhaltet, informiert.
2. Falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt, wird der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss seitens des Kunden durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Der Zugangsnachweis obliegt dem Kunden. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch die Providerin gilt insbesondere:

* ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
* die Veröffentlichung von extremistischen, rassistischen Inhalten auf dem Account des Kunden sowie Verlinkungen von dem Account auf derartige Inhalte,
* ein Zahlungsrückstand entsprechend der Höhe einer Monatsmiete, wenn dieser nach einer Rücklastschrift nicht innerhalb von fünf Werktagen, eingehend bei der Providerin, ausgeglichen ist,
* ein dem vorangehenden Punkt vergleichbarer Rückstand betreffend die Setupgebühr,
* wenn der Kunde auf dem Account Programme betreibt, welche die Funktion des Servers oder die Accounts der anderen auf dem Server gehosteten Kunden beeinflussen,
* die Fortsetzung von Vertragsverstößen nach Abmahnung durch die Providerin,
* das Bereitstellen von Downloads in unverhältnismäßigem Umfang,
* die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen des Kunden,
* wenn grundlegende Änderungen der technischen Standards es der Providerin unzumutbar machen, ihr Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen.

3. Die Providerin ist berechtigt, den Account nach einer Rücklastschrift sowie nach Pflichtverletzungen durch den Kunden, welche die Providerin zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigen, ohne Vorankündigung sofort zu sperren. Für die Entsperrung berechnet sie eine Gebühr von € 19,00 bzw. in der Höhe, welche sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt. Die Gebühr muss vor der Entsperrung bei der Providerin eingehen.
4. Soweit eine fristlose Kündigung nicht durch die Providerin verschuldet wurde, besteht kein Anspruch auf Erstattung von gezahltem Entgelt. Dies gilt sowohl betreffend die Hauptleistungen als auch wegen abtrennbarer Einzelleistungen oder bestellte Zusatzleistungen.
5. Nach einer Kündigung wird das im Voraus entrichtete Entgelt für von der Providerin angebotene oder vermittelte Leistungen oder Dienste, deren Zahlungsintervalle bei der Kündigung noch nicht abgelaufen sind von der Providerin nicht erstattet.

§ 10 Rechte Dritter, Untersagte Inhalte

1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm hinterlegten Daten und Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, insbesondere gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, namensrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.
2. Es ist dem Kunden untersagt, auf seinem Account extremistische, rassistische, erotische oder pornografische Inhalte zu veröffentlichen, sowie sonstige Inhalte, welche gegen die guten Sitten verstoßen. Es ist dem Kunden darüber hinaus untersagt, Verlinkungen herzustellen oder aufrecht zu erhalten, welche auf solche Inhalte verweisen. Untersagt sind auch Banner mit den oben aufgeführten Inhalten.
3. Es ist dem Kunden untersagt, über seinen Account Massen-E-Mails zu versenden oder ein Versenden solcher E-Mails zuzulassen.
4. Die Providerin ist berechtigt, den Account ohne Vorankündigung zu sperren, wenn sie feststellt oder durch Dritte die Mitteilung erhält, dass der Kunde gegen die Verbote der Absätze 1 bis 3 verstößt. Die Providerin ist unter den oben bezeichneten Umständen darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die hinterlegten Daten so kenntlich zu machen, dass der Urheber oder für die Inhalte Verantwortliche und dessen Anschrift eindeutig feststellbar sind.
6. Gewerbliche Kunden verpflichten sich, im Falle eines Zuwiderhandelns gegen die Absätze 1 bis 3 unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5010,00 an die Providerin

§ 11 Internetdomains

1. Soweit Gegenstand der Leistungen der Providerin auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber der DENIC oder der InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittlerin tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Providerin betreut während der Dauer des Vertragsverhältnisses die registrierten Domains auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der DENIC. Die Parteien sind bereit, das Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen, wenn diese Richtlinien sich ändern. Für andere Domaintypen (.com, .fr, .net, etc.) finden die Vergaberichtlinien des jeweils zuständigen Registrierungsstelle Anwendung.
2. Die Providerin meldet die Domains im Namen und Auftrag des Kunden an. Der Kunde wird als Nutzungsberechtigter der Domain eingetragen. Die Providerin wird als „tech-c“ eingetragen. Die Speicherung der inhaberbezogenen Daten erfolgt nach den Richtlinien der DENIC. Untersagt ist die Registrierung von Domains, welche gegen die in § 9 Abs. 1 und 2 genannten Verbote verstoßen.
3. Die Providerin hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Dies gilt auch für Subdomains. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
4. Werden durch die Providerin im Auftrag des Kunden registrierte Domains gelöscht oder aufgrund der Entscheidung in einem Rechtsstreit gekündigt, besteht kein Anspruch gegen die Providerin auf Beantragung einer Ersatzdomain.
5. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die Providerin hiervon unverzüglich unterrichten.
6. Die Providerin ist berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht umgehend Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens € 7.500) stellt. Der Kunde stellt die Providerin von Ersatzansprüchen Dritter, welche auf der unzulässigen Verwendung einer Domain beruhen, frei.
7. Wird die Providerin auf eine angebliche Verletzung von Rechten Dritter hingewiesen, ist sie berechtigt, die Domain in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen (Dispute-Verfahren) und sie unverzüglich zu sperren.
8. Sollen vorhandene Domains, welche von einem anderen Anbieter betreut werden, künftig durch die Providerin betreut werden, wird diese versuchen, die Ummeldung durchzuführen. Dem Kunden ist bekannt, dass zu einer erfolgreichen Ummeldung die Mitwirkung des bisherigen Anbieters notwendig ist. Bleibt diese Mitwirkung aus, kann die Providerin keine Gewähr für eine erfolgreiche Übernahme leisten.
9. Die Providerin ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freizugeben. Mit der Freigabe erlöschen alle Rechte aus der Registrierung.
10. Sofern der Kunde nach Vertragsende die registrierte Domain über einen anderen Anbieter weiter nutzen möchte, hat er dies der Providerin rechtzeitig vor Vertragsende anzuzeigen. Die Providerin wird die Freigabe unentgeltlich erteilen, sofern Zahlungsrückstände des Kunden nicht bestehen.

§ 12 Zusatz Bestumeng Für Stream Server

1. GEMA / GVL
Jeder Kunde ist verpflichtet, sich über die Gesetzeslage zum Betrieb eines Streams eigenständig zu informieren. Die Preise des Verwenders beinhalten keine weiteren Gebühren Dritter.

2. Unzulässige Nutzung
Der Kunde darf die Leistungen nicht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen nutzen. Insbesondere hat er die für den Betrieb des Internetradios erforderlichen Anmeldungen bei Dritten (GEMA, GVL) eigenverantwortlich zu tätigen. 
Das Streamformat ist frei wählbar (z.B. mp3 oder AAC+). Weitere Informationen sind der Shoutcast-Dokumentation zu entnehmen. Überschreitungen der vertraglich festgelegten Bitraten sind nicht gestattet und führen zur Sperrung des Streams.

3. Sperrung und Ausschluss
Alle vom Kunden angegebenen Informationen bzw. Einstellungen werden durch einen automatischen Kontrollmechanismus geprüft und protokolliert. Als geduldete Anzahl werden 5 Verstöße gegen den automatischen Kontrollmechanismus innerhalb eines Monats festgelegt. Sollte diese Anzahl erreicht sein bzw. höher liegen, wird der entsprechende Stream automatisch unterbrochen. Sollten innerhalb eines Monats drei oder mehr automatische Unterbrechungen ermittelt werden, wird der entsprechende Stream-Server gesperrt. 
Werden fällige Lastschriften wegen Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts oder unberechtigten Rückruf des Kunden nicht ausgeführt oder befindet sich der Kunde nach einer Mahnung in Zahlungsverzug, wird der entsprechende Stream-Server gesperrt. 
Der Server kann nur gegen einer Gebühr von 10 Euro und Ausgleich der bestehenden Rückstände freigegeben werden.

4. Haftung
Die Haftung für entgangenen Gewinn des Kunden wegen fahrlässiger Pflichtverletzung des Verwenders wird ausgeschlossen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Verwenders.

5. Freistellungsvereinbarung
Sollte der Verwender wegen möglicher Rechtsverstöße von Dritten auf Grund der vom Kunden gestreamten Daten, Inhalte, Materialien etc. oder sonstiger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Verwender im Innenverhältnis von jeglicher Haftung freizustellen und alle Kosten zu ersetzen, die dem Verwender wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

6. Verfügbarkeit
Es wird eine Erreichbarkeit des Servers von 99% im Jahresmittel gewährleistet. Hierbei bleiben Ausfälle aufgrund von Umständen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Verwenders liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) außer Betracht.

§ 13 Haftungsbeschränkung

1. Die Providerin haftet für Schäden nur, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Erfolgt die schuldhafte Verletzung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung auf den Schaden beschränkt, welcher bei Abschluss des Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war. Die Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
2. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf das jeweilige monatliche Entgelt, höchstens jedoch auf den durchschnittlichen Vertragswert von zwei Jahren. Die Gesamthaftung je Kunde ist auf € 1.000 beschränkt.
3. Die Providerin haftet nicht für die korrekte Funktion des Internets, soweit sie außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegt, sofern nicht eine Haftung nach Abs. 1 und 2 gegeben ist.
4. Die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV (TelekommunikationskundenschutzVO) bleibt unberührt.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Auf die mit der Providerin geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz der Providerin zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Die Providerin ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

§ 15 Sonstiges

1. Die Providerin ist berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten zu beauftragen. Sie ist darüber hinaus berechtigt, zur Erbringung der Leistungen neuere bzw. andere Systeme und Verfahren zu verwenden, als sie zunächst Vertragsgegenstand waren, soweit dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
2. Ein Verkauf einzelner Geschäftsbereiche oder ein Gesellschafterwechsel begründet kein Sonderkündigungsrecht.
3. Dem Kunden steht das Recht zu, bei einer Vertragsübernahme den Vertrag zu kündigen.
4. Der Kunde ist lediglich zur Aufrechnung mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Providerin berechtigt.

16 Ausschluss des Widerrufs – Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten

SCHUFA-Klausel zu Telekommunikationsverträgen

Stand: 10. Juni 2014

Der Kunde willigt ein, dass die firma DWE Gruppe der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikationsvertrags übermittelt und Auskünfte von der SCHUFA erhält.

Unabhängig davon wird DWE Gruppe der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsmäßiger Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrags melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der DWE Gruppe, eines Vertragpartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstige Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben bzw. Telekommunikationsdienste anbieten, Informationen zur Beurteilungen der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdatenübermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten Ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die SCHUFA übermittelt nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA-Auskünften nicht enthalten.

Der Kunde kann Auskunft bei der für seinen Wohnort zuständigen SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

Der Kunde willigt ein, dass im Falle eines Wohnortwechsels die für seinen Wohnort zuständige Geschäftsstelle der SCHUFA die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt.

Weitere Informationen über das SCHUFA-Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch von der SCHUFA zur Verfügung gestellt wird.

§ 17 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftliche vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
2. Alle Erklärungen der Providerin können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, welche von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht 
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, d.h. der DWE Gruppe iddelfeld 4. 51427 Bergische Gladbach, E-Mail: billing@dwe-gruppe.eu, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief,E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht. 

Ende der Widerrufsbelehrung

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Pruskil IT Service iddelfeld 4. 51427 Bergische Gladbach, E-Mail: billing@dwe-gruppe.eu

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen(*)

bestellt am(*)/erhalten am(*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

____________________________________________________

Datum

____________________________________________________ 
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

(*) Unzutreffendes streichen